Gewässerrandstreifen im Landkreis Miltenberg
Präsentation zur Vorabinformation am 09. Januar 2025 (PDF)
Das Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg setzt derzeit das bayernweite Projekt „Gewässerrandstreifen-Kulisse“ im Amtsgebiet um. Seit Januar 2025 wird schwerpunktmäßig der Landkreis Miltenberg auf die Notwendigkeit zur Ausweisung von Gewässerrandstreifen gemäß der gesetzlichen Grundlage (Art.16 BayNatSchG) überprüft.
Für die Begehungen der Gewässer ist es erforderlich, land- oder forstwirtschaftlich genutzte private und öffentliche Wege und Grundstücke zu betreten und / oder zu befahren. Die Berechtigung zur Durchführung der Begehungen ergibt sich aus § 101 Abs. 1 WHG.
Wenn Sie vorab schon Fragen haben, können Sie uns natürlich auch jetzt schon per Mail (alexander.klein@wwa-ab.bayern.de) oder telefonisch (06021 5861 764) kontaktieren.