Geschichte des Wasserwirtschaftsamtes Aschaffenburg
Gründung der Straßen- und Flussbauämter
Die Anfänge des öffentlichen Flussbaudienstes reichen in Bayern zurück auf die Regierungszeit des Kurfürsten Karl Theodor (1777 – 1799), der im Jahre 1790 den Obersten und Hofkammerrat Adrian von Riedl als General-Straßen- und Wasserbaudirektor berief.
Durch die "Allerhöchste Königliche Verordnung von 1872" wurden den Kreisen (jetzt Regierungsbezirken) Kreisbauräte und Assessoren zur Leitung und Beaufsichtigung des Staatsbauwesens zugewiesen. Gleichzeitig wurden 24 Straßen- und Flussbauämter gegründet, denen neben den Straßenbauaufgaben auch die Bau- und Verwaltungsaufgaben an den öffentlichen Flüssen "mit erheblicher Hochwassergefahr" oblagen.
Verstaatlichung des Kulturbaudienstes
Ab 01.01.1909 wurde der bayerische Kulturbaudienst verstaatlicht, nachdem er bis dahin den jeweiligen Kreisregierungen in eigener Zuständigkeit übertragen war. 21 Kulturbauämter waren zu gründen und der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern zu unterstellen.
Gründung des Kulturbauamtes Aschaffenburg
Für den Regierungsbezirk Unterfranken wurde im Jahre 1909 das Kulturbauamt Würzburg und ein Jahr später das Kulturbauamt Schweinfurt errichtet. Die wasserwirtschaftliche Bautätigkeit wurde jedoch so umfangreich, dass sie von den beiden unterfränkischen Kulturbauämtern nicht bewältigt werden konnte. "Im Namen seiner Majestät des Königs von Bayern haben sich seine Königliche Hoheit Prinzregent Luitpold, des Königreichs Bayern Verweser bewogen gefunden", das neue Kulturbauamt Aschaffenburg zu gründen, das am 01.01.1913 seine Tätigkeit aufnahm. Der Regierungsbaumeister Alois Steichle wurde von Würzburg nach Aschaffenburg versetzt und unter Ernennung zum Bauamtsassessor mit einem jährlichen Gehalt von 3.000 Mark zum ersten Vorstand in "etatsmäßiger Eigenschaft" ernannt.
Dem neuerrichteten Königlichen Kulturbauamt Aschaffenburg wurden neben der kreisfreien Stadt Aschaffenburg, die Landkreise Alzenau, Aschaffenburg, Lohr, Marktheidenfeld, Miltenberg und Obernburg als Amtsbezirk zugewiesen. Dies sollte sich bis zur Gebietsreform 1972 nicht ändern.
Umbennennung in Wasserwirtschaftsämter und Wechsel des Ministeriums
Im Jahre 1941 wurden die Kulturbauämter in Wasserwirtschaftsämter umbenannt. Im Zuge der Neuorganisation der Wasserwirtschaftsverwaltung Bayerns wurden die Wasserwirtschaftsämter 1993 aus der Obersten Baubehörde im Bayer. Staatsministerium des Innern ausgegliedert und in das Bayer. Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit integriert.
Verwaltungsreform 2006
Zum 31.12.2005 wurde in der Bayerischen Wasserwirtschaftsverwaltung eine Organisationsreform durchgeführt und die Verordnung über die Einrichtung und Organisation der staatlichen Behörden für das Bauwesen und die Wasserwirtschaft (OrgBauWas) vom 26.07.1994 für ungültig erklärt. Statt dieser ist zum 01.01.2006 die Verordnung über die Einrichtung und Organisation der staatlichen Behörden für die Wasserwirtschaft (OrgWasV) vom 04.12.2005 in Kraft getreten. Von den bisher 24 Wasserwirtschaftsämtern in Bayern wurden 7 Ämter aufgelöst. Im Regierungsbezirk Unterfranken war von dieser Konzentration das Wasserwirtschaftsamt Würzburg betroffen.
Vor ca. 100 Jahren als erstes Wasserwirtschaftsamt im Regierungsbezirk Unterfranken gegründet, verlor das Würzburger Amt ab 01.01.2006 seine Selbständigkeit und wurde mit dem Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg am Standort Aschaffenburg zusammengelegt. Für eine Übergangszeit verbleibt noch der Dienstort Würzburg. Das Gewässergütelabor in der Leistenstraße wurde bereits 2011 aufgelöst.
Die Flussmeisterstellen sind weiterhin an den bisherigen Standorten in Stockstadt, Gemünden und Würzburg zu erreichen.
Das (neue) Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg ist nun für die fünf Landkreise Aschaffenburg, Miltenberg, Main-Spessart, Würzburg und Kitzingen, sowie die kreisfreien Städte Aschaffenburg und Würzburg in wasserwirtschaftlichen Fragestellungen zuständig.