Gewässerrandstreifen im Landkreis Kitzingen

Präsentation zur Vorabinformation am 30. Mai 2023 (PDF)

Das Wasserwirtschaftsamt (WWA) Aschaffenburg setzt derzeit das bayernweite Projekt „Gewässerrandstreifen-Kulisse“ im Amtsgebiet um. Seit dem 01. Juni 2023 wird schwerpunktmäßig der Landkreis Kitzingen auf die Notwendigkeit zur Ausweisung von Gewässerrandstreifen gemäß der gesetzlichen Grundlage überprüft.
Für die Begehungen der Gewässer ist es erforderlich, land- oder forstwirtschaftlich genutzte private und öffentliche Wege und Grundstücke zu betreten und/oder zu befahren. Die Berechtigung zur Durchführung der Begehungen ergibt sich aus § 101 Abs. 1 WHG.

Wenn Sie vorab schon Fragen haben, können Sie uns natürlich auch jetzt schon per Mail (alexander.klein@wwa-ab.bayern.de / clemens.oswald@wwa-ab.bayern.de ) oder telefonisch (06021 5861 764 / 06021 5861 765) kontaktieren.