Kosten und Finanzierung

Die Ausbaupflicht an Gewässern 1. und 2. Ordnung (wie Hochwasserschutzvorhaben) liegt nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) beim Freistaat Bayern, vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg. Der Freistaat Bayern kann als Ausbauverpflichteter jedoch von den „Vorteilsziehenden“ einen Beitrag erheben. Der Beitrag des Marktes Elsenfeld beträgt 35  Prozent der Gesamtkosten.

Nach aktueller Kostenschätzung liegt die Gesamtsumme des Hochwasserschutzvorhabens bei ca. 8,0 Millionen Euro. Der Freistaat Bayern trägt folglich 5,2 Millionen Euro (65 Prozent) und der Beteiligtenbeitrag des Marktes Elsenfeld liegt bei 2,8 Millionen Euro (35 Prozent).

Um den Beteiligtenbeitrag weiter zu senken, ist die Einbringung von sogenannten „unbaren Leistungen“ möglich. Dabei werden die zukünftigen Leistungen für den Betrieb und die Unterhaltung der Hochwasserschutzanlage durch den Markt Elsenfeld (Begehungen, Mahd, Beseitigung von Schäden, etc.) kapitalisiert und der Kommune bereits zum Zeitpunkt der Übernahme der Hochwasserschutzanlage gutgeschrieben. Darüber hinaus kann eine Kommune auch die Reinvestition für Bauwerke übernehmen. Diese zukünftigen Kosten werden ebenfalls kapitalisiert und von den Barbeiträgen der Kommune abgezogen. Die Höhe dieser unbaren Leistungen wird erstmals nach Vorliegen der Entwurfsplanung auf Grundlage der Kostenberechnung ermittelt.