FAQ

Im Landesentwicklungsprogramm des Freistaat Bayerns steht der Grundsatz, dass die Risiken durch Hochwasser soweit als möglich verringert werden sollen. Hierzu sollen

  • Die natürlichen Rückhalte- und Speicherfähigkeit der Landschaft erhalten und verbessert
  • Rückhalteräume an Gewässern freigehalten sowie
  • Siedlungen vor einem hundertjährigen Hochwasser geschützt werden.

Die Schaffung und Reaktivierung natürlicher Speicher- und Rückhalteräume wird dort, wo es sinnvoll und möglich ist angestrebt und verwirklicht. Dies reicht häufig allein für den Hochwasserschutz von bestehenden Siedlungsgebieten nicht aus. Es sind deshalb zusätzliche technische Maßnahme, wie Deiche und Mauern erforderlich, die vor einem statistisch einmal in 100 Jahren zu erwartenden Hochwasser schützen. Dabei werden land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen in der Regel nicht hochwassergeschützt

Im Folgenden sind häufig gestellte Frage zu den Planungen HWS Elsenfeld zusammengestellt.