Bodenschutz

Warum Bodenschutz?

Das Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg unterstützt die Landratsämter und kreisfreien Städte beim Vollzug der Bodenschutzgesetze als Fachbehörde:

1. Mitwirkung bei der Bewertung von Flächen, die im Altlastenkataster erfasst wurden

2. Orientierende Untersuchungen:
Das Wasserwirtschaftsamt untersucht im Auftrag der Kreisverwaltungsbehörden die im Altlastenkataster erfassten Flächen zur Klärung der Frage, ob sich der Verdacht einer schädlichen Bodenverunreinigung bestätigt. Bei Bedarf können hierzu auch externe Büros beauftragt werden.

3. Detailuntersuchungen:
Bestätigt sich der Verdacht einer schädlichen Bodenverunreinigung, wird entweder der Verursacher oder der Besitzer des entsprechenden Grundstückes von der Kreisverwaltungsbehörde aufgefordert, zur näheren Gefährdungsabschätzung und Abgrenzung des Schadens von einem Gutachter eine Detailuntersuchung durchführen zu lassen. Das Wasserwirtschaftsamt berät die Kreisverwaltungsbehörde nach Vorlage des Gutachtens in fachlichen Fragen.

Ein besonderer Schwerpunkt bildet derzeit nach dem Abzug der US-Army und der Bundeswehrreform die Konversion von Flächen, die militärisch genutzt wurden. Diese Flächen sollen möglichst rasch einer zivilen Nutzung zugeführt werden. Für Investoren ist es wichtig zu wissen, ob und in welchem Umfang auf den Flächen Bodenverunreinigungen vorhanden sind, um ggf. Kosten für Sanierungen oder die Überwachung des Grundwassers kalkulieren zu können und ggf. Kaufverträge entsprechend gestalten zu können.